Was tun, wenn der Patient die Unterschrift beim Datenschutzformular verweigert? 🤔
Das Thema «Datenschutz» ist für medizinischen Praxen ein heiss diskutiertes Thema. Oftmals stehen Praxismanager und Ärzte vor der Herausforderung, wenn Patienten sich weigern, das Datenschutzformular zu unterschreiben. Aber was bedeutet das für die Praxis, und wie sollte man in einer solchen Situation reagieren? Lass uns einen Blick darauf werfen! 🕵️♂️
Verständnis der Situation:
In einigen Fällen kommt es vor, dass Patienten weggewiesen werden, wenn sie das Datenschutzformular nicht unterschreiben. Die gängige Begründung: Man könne keine gesetzeskonforme Untersuchung bieten. Hierbei wird jedoch oft übersehen, dass das Gesetz lediglich vorschreibt, die Patientinnen und Patienten über die Weitergabe ihrer Daten zu informieren. Dies muss nicht zwingend schriftlich erfolgen – die Unterschrift dient lediglich als Nachweis. Und dieser Nachweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben! 🤷♀️
Information ist entscheidend:
Wenn ein Patient die Unterschrift verweigert, bleibt die Möglichkeit, die nötige Information mündlich zu übermitteln. Eine sinnvolle Formulierung könnte folgendermassen aussehen: „Liebe Patientin, lieber Patient, wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Daten zwecks Rechnungsstellung an die Firma X weitergeben und auch Teile Ihrer persönlichen Daten für die Laboranalyse an die Firma Y weiterleiten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie sich leider einen anderen Arzt suchen. Wenn Sie aber bleiben und sich behandeln lassen möchten, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, da ich Sie jetzt gerade informiere.“ 🗣️
Den Spiess umdrehen:
Mit dieser Vorgehensweise kehren wir den Spiess um. Anstatt den Patienten aufgrund einer Unterschrift abzuweisen, informieren wir ihn oder sie und geben die Entscheidung in ihre Hände. Dies ermöglicht es dem Patienten, selbst zu wählen, ob er bleiben möchte (und somit die Weitergabe implizit akzeptiert) oder nicht. Gleichzeitig wird die Sorgfaltspflicht des Arztes gewahrt, da der Patient nicht wegen einer Formsache abgewiesen wird. ✅
Absicherung der Praxis:
Sollte es in der Zukunft zu Streitigkeiten kommen und der Patient behaupten, die Informationen nicht erhalten zu haben, steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall hat die Praxis nichts zu befürchten, da sie dem Patienten die Information mündlich gegeben hat. Der Fokus sollte nicht nur auf der Unterschrift liegen, sondern vor allem auf der transparenten Kommunikation. 🌈