Anders als in der EU wird in der Schweiz nicht die Firma selbst, sondern die verantwortliche Person(en), also in der Regel die Inhaber, mit bis zu 250’000 CHF gebüsst, wenn Daten wegen Fahrlässigkeit oder Nichterfüllen der Auflagen öffentlich gemacht worden sind, oder abhanden gekommen sind. Halten Sie deshalb ihre Systeme auf dem neuesten Stand, stellen Sie sicher, dass Ihr Netzwerk geschützt ist, dass Ihre PCs mit Virenschutz immer aktuell sind, dass der Zugang Ihrer Mitarbeiter zu den Daten geregelt und sicher ist, und dass sie regelmässig geschult werden, wie sie die Daten handhaben müssen. Beachten Sie, dass Sie auch in der Verantwortung stehen, Software zu verwenden, die den Sicherheitsstandards genügt. Fordern Sie die entsprechenden Unterlagen bei ihren Software-Zulieferern ein und prüfen Sie diese. Wenn Sie Daten auf Papier oder sonst wie analog aufbewahren, müssen Sie auch sicherstellen, dass der Zugang zu den Akten gesichert ist (abschliessbarer Schrank oder Archiv), und dass nur diejenigen Personen Zugang haben, die ihn benötigen.